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Westliches Leben ist kein Bleibegrund

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/274Die Presse - Recht 2018, 7 Heft 33 v. 13.8.2018

Höchstgericht entscheidet gegen Afghaninnen.

Wien. Asylwerberinnen aus Afghanistan sind mit ihrer Argumentation vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gescheitert. Sie hatten auch damit argumentiert, dass sie sich an die westliche Lebensweise gewohnt hätten.

Die Vorinstanz, das Bundesverwaltungsgericht, war zum Schluss gekommen, dass die „westliche Lebensweise" nicht wesentlicher Bestandteil der Identität der Frauen geworden sei. Der von diesen angerufene VwGH (Ra 2018/19/0191) hielt zudem fest, dass „nicht jede Änderung der Lebensführung einer Asylwerberin während ihres Aufenthalts in Österreich, die im Fall einer Rückkehr in den Herkunftsstaat nicht mehr aufrechterhalten werden könnte, dazu führt, dass ihr deshalb internationaler Schutz gewährt werden müsste". (aich)

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