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Frist versäumt: Todeslenker entgeht Strafe

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/272Die Presse - Recht 2018, 7 Heft 33 v. 13.8.2018

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Fehler gemacht.

Wien. Wien. Die Anklagebehörde wollte einem Lkw–Fahrer, der einen Radfahrer getötet hatte, den Prozess machen. Doch daraus wird nun nichts.

Erst hatte die Staatsanwaltschaft den Mann wegen fahrlässiger Tötung verfolgt. Das Bezirksgericht Perg sprach ein Unzuständigkeitsurteil aus. Es war der Verdacht aufgekommen, dass der Lkw-Lenker den Tod des Unfallopfers grob fahrlässig verursacht hatte. Das würde eine höhere Strafdrohung (bis zu drei Jahre Haft) und eine Verlegung des Prozesses ans Landesgericht bedeuten.

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