Höchstgericht. Klauseln, wonach Telekomanbieter einseitig Entgelte erhöhen dürfen, sind laut OGH legitim. Das Kündigungsrecht des Kunden sei der Ausgleich dafür.
Höchstgericht. Klauseln, wonach Telekomanbieter einseitig Entgelte erhöhen dürfen, sind laut OGH legitim. Das Kündigungsrecht des Kunden sei der Ausgleich dafür.
