vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wann man auf eigene Gefahr handelt

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2018/265Die Presse - Recht 2018, 8 Heft 32 v. 6.8.2018

[Feature: Reuters/Mike Segar]

Cave canem! Nicht immer ist der Halter für sein Tier (am Bild ein Mastino Napoletano, er gilt als Nachfahre der römischen Kriegshunde) verantwortlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!