vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückrufe rechtfertigen Rückgabe nicht

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/266Die Presse - Recht 2018, 8 Heft 32 v. 6.8.2018

Ein Mann wollte sein Motorrad retournieren.

Wien. „Nach dem Auftreten von drei potenziell lebensgefährlichen Mängeln" könne man ihm nicht zumuten, auf die Sicherheit des Motorrads zu vertrauen. Das erklärte ein Mann, der seine Maschine wieder dem Händler zurückgeben wollte. Und tatsächlich war das Motorrad Gegenstand dreier Rückrufaktionen des Herstellers gewesen. Schäden an der konkreten Maschine konnten dabei aber nicht hergestellt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!