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Dampfshop: „Kosten" verstieß gegen Rauchverbot

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/267Die Presse - Recht 2018, 8 Heft 32 v. 6.8.2018

E-Zigaretten. Seine Kunden müssten die Produkte gleich im Laden testen, meinte ein Verkäufer von Dampfartikel. Das Verwaltungsgericht entgegnete, dass man im Alltag viele Produkte nicht gleich im Geschäft ausprobieren dürfe.

Wien. Wien. Ein Verkäufer von E-Zigaretten kann Kunden nicht einfach das Konsumieren der Produkte in seinem Schauraum gestatten. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien.

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