Aufklärungspflicht. Eine Frau, die vor dem Eingriff nicht klar genug über die möglichen Folgen eines Tattoos aufgeklärt wurde, erhält Schadenersatz.
Wien. Nur die Allergien einer Kundin abzufragen, ist zu wenig. Tätowierer müssen ihre Klienten deutlicher über mögliche Risken eines Tattoos aufklären. Das zeigt eine Entscheidung des Höchstgerichts.

