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Tätowierer haftet wie ein Arzt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/259Die Presse - Recht 2018, 8 Heft 31 v. 30.7.2018

Aufklärungspflicht. Eine Frau, die vor dem Eingriff nicht klar genug über die möglichen Folgen eines Tattoos aufgeklärt wurde, erhält Schadenersatz.

Wien. Nur die Allergien einer Kundin abzufragen, ist zu wenig. Tätowierer müssen ihre Klienten deutlicher über mögliche Risken eines Tattoos aufklären. Das zeigt eine Entscheidung des Höchstgerichts.

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