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ENTSCHEIDUNG DER WOCHE

Economist: WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2018/238Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 27 v. 5.7.2018

Gecharterte Fluglinien bleiben unbehelligt.

Mit dem gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Reisende nun Klarheit: Sie bekommen bei stundenlangen Verspätungen von jener Fluglinie eine Entschädigung, bei der sie den Flug gebucht haben. Das klingt logisch, war es aber bis dato nicht: Denn häufig fliegen die Fluglinien nicht selbst, sondern chartern Flugzeug und Crew bei einer anderen Gesellschaft. So war es auch im konkreten Fall, den das Landgericht Hamburg dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatte.

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