Der Gesetzesentwurf enthält zwei optionale Varianten.
Wien. Die Neuregelung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nimmt sich auch eines sehr heiklen Themas an: der Wahrung von Geheimnissen in Gerichtsverfahren. Denn wird eine geheime Info Prozessthema, lässt sich oft nicht vermeiden, dass die Öffentlichkeit – oder zumindest die Gegenpartei – noch mehr davon erfährt, als sie ohnehin schon weiß. Mit ein Grund, warum Firmen Geheimnisverletzungen oft nicht einklagen.

