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VfGH sichert Musikerin aus Japan Aufenthalt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/226Die Presse - Recht 2018, 13 Heft 26 v. 25.6.2018

Dritter kann für Unterhaltskosten bürgen.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhilft einer Musikerin aus Japan dazu, in Wien bleiben zu können. Die Frau hatte nach ihrem Instrumentalstudium Viola den Aufenthaltstitel "Studierende" auf "Künstler" umstellen lassen wollen. Der dafür zuständige Landeshauptmann von Wien, damals noch Bürgermeister Michael Häupl, wies den Antrag jedoch ab.

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