Dritter kann für Unterhaltskosten bürgen.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) verhilft einer Musikerin aus Japan dazu, in Wien bleiben zu können. Die Frau hatte nach ihrem Instrumentalstudium Viola den Aufenthaltstitel "Studierende" auf "Künstler" umstellen lassen wollen. Der dafür zuständige Landeshauptmann von Wien, damals noch Bürgermeister Michael Häupl, wies den Antrag jedoch ab.

