Behörde reagierte überschießend auf verbotene Videoüberwachung.
Wien. Da soll noch jemand sagen, dass erst die seit 25. Mai in Kraft stehende EU-Datenschutz- Grundverordnung den Datenschutz wirksam gemacht hat: Nein, es gab auch schon davor Strafen, und zwar – wie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zeigt – auch solche, die übers Ziel schossen.

