[Marin Goleminov]
Wien. Die geplante Verlängerung der Höchstarbeitszeit auf zwölf Stunden sorgt seit gut einer Woche für Aufregung. Ein anderes Detail ging daneben bislang unter: dass mehr Arbeitnehmer als bisher überhaupt von den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ausgenommen werden sollen. Konkret betrifft das neben "leitenden Angestellten" künftig auch "sonstige Personen mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis" und "Arbeitskräfte, die Familienangehörige sind", wenn ihre gesamte Arbeitszeit "aufgrund der besonderen Merkmale der Tätigkeit nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird" oder die Arbeitnehmer völlig freie Zeiteinteilung haben.

