OGH. Ist es egal, ob man am Feiertag krank oder fit ist?
Wien. Ein Arbeitnehmer, der krank wird und deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, erhält Krankenentgelt für die Dauer von sechs Wochen. Freilich darf er seine Verhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

