Jurist hatte sich über fehlende Anonymisierung beschwert.
Wien. Da er mit seinem (fremdländisch klingenden) Familiennamen Nachteile bei der Jobsuche fürchtete, hatte ein Jurist nach der Sponsion ebendiesen ändern lassen. Den Wunsch, dass er den Sponsionsbescheid noch einmal mit dem neuen Namen bekommt, erfüllte die Uni nicht. Rechtsmittel des Juristen an den Verfassungs- (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) blieben erfolglos.

