Wien. Es ist ein eher ungewöhnlicher Fall, der kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) landete. Ein Mann verlangte von einer Universität die Herausgabe des Gehirns und etwaiger weiterer Leichenteile seiner Frau. Als Eventualbegehren begehrte er, alle "Störungen am Hirn" zu unterlassen.

