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Zu dritt in Ex-Ehewohnung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/199Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 23 v. 4.6.2018

Früherer Ehemann darf neue Freundin empfangen.

Wien. Eine frühere Ehewohnung kann nach der Scheidung sowohl den Getrennten als auch der neuen Lebensgefährtin des Mannes als Unterkunft dienen. Und das geht so: Die Ehepartner haben sich scheiden lassen, wohnen aber dennoch weiterhin in derselben Wohnung. Deren Hauptmieter ist der Mann.

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