VwGH hebt Zurückweisung einer genug konkretisierten Beschwerde auf.
Wien. Eine einzige falsche Ziffer auf dem Deckblatt (Rubrum) macht eine Beschwerde nicht unzulässig. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher die Zurückweisung eines Rechtsmittels durch das Verwaltungsgericht Niederösterreich aufgehoben (VwGH Ra 2017/02/0254). Das Gericht hätte die Beschwerde nicht nur eindeutig zuordnen können, sondern auch müssen.

