Wien. Auch wenn das Gesetz außer dem Sturzhelm keine Bekleidungsvorschriften für Motorradfahrer kennt, tun diese gut daran, sich auch an anderen Körperstellen bestmöglich zu adjustieren. Und zwar auch bei kurzen Fahrten in der Stadt, wie ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

