Neues Reiserecht vor nächster Hauptreisezeit
Am 1. Juli tritt ein neues, von der EU vorgegebenes Reiserecht in Kraft. Es schafft mit der neuen Kategorie der "verbundenen Reiseleistungen" verschiedener Anbieter eine Art "Pauschalreise light" mit einem neuen, aber reduzierten Verbraucherschutz. Das von den Experten Stephan Keiler und Rechtsanwalt Alexander Klauser herausgegebene Faszikelwerk (mit einzelnen Einlageheften) "Österreichisches und Europäisches Verbraucherrecht" ist mit einer Kommentierung des Reisevertragsrechts und des Pauschalreisegesetzes durch Keiler ergänzt.

