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Datenschutz: Strafen auch für Ersttäter möglich

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2018/166Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 18 v. 3.5.2018

"Verwarnen statt strafen" greift bei schweren Verstößen nicht.

Wien. Müssen Unternehmen tatsächlich keine Angst mehr vor hohen Strafen bei Datenschutzverstößen haben? Wurden bei der innerstaatlichen Umsetzung die strengen Strafbestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung wirklich so sehr aufgeweicht – über Gebühr, wie Kritiker meinen?

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