[Marin Goleminov]
Wien. Für die Umsetzung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) durch den österreichischen Gesetzgeber hagelte es kürzlich heftige Schelte. Vor allem wegen der Strafbestimmungen: Sie seien zu lax ausgefallen, meinen Kritiker. Weil bei erstmaligen Verstößen primär verwarnt und nicht gleich gestraft werden soll – vor allem aber, weil öffentliche Stellen überhaupt von der Bestrafung bei Datenschutzverstößen ausgenommen werden ("Die Presse" berichtete). Noch kaum beachtet wurde jedoch ein weiteres Detail: Das neue Datenschutz-Deregulierungs- Gesetz 2018 schränkt auch das Recht auf Auskunft, das von Datenverarbeitungen Betroffene haben, öffentlichen Stellen gegenüber massiv ein.

