OGH: Einkäuferin muss zurück in den Verkauf.
Wie weit geht der Versetzungsschutz für eine Mitarbeiterin, die aus der Karenz nach dem Mutterschutzgesetz zurückkommt? Damit hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu befassen. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die laut Dienstvertrag "vornehmlich" als Verkäuferin aufgenommen worden war und zunächst auch als solche gearbeitet hatte. Im Dienstvertrag hieß es auch, es sei dem Dienstgeber vorbehalten, ihr eine andere Verwendung zuzuweisen.

