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Der Staat darf Emissionsrechte kürzen

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2018/150Die Presse - Recht 2018, 19 Heft 16 v. 19.4.2018

Kohlekraftwerksbetreiber blitzte bei Höchstgericht ab.

Karlsruhe. Die Betreiber eines Braunkohlekraftwerks sind mit einer Klage gegen schärfere Regelungen im Emissionshandel beim deutschen Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Kürzung kostenloser Berechtigungen für den CO2-Ausstoß durch Stromerzeuger verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

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