Kohlekraftwerksbetreiber blitzte bei Höchstgericht ab.
Karlsruhe. Die Betreiber eines Braunkohlekraftwerks sind mit einer Klage gegen schärfere Regelungen im Emissionshandel beim deutschen Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Kürzung kostenloser Berechtigungen für den CO2-Ausstoß durch Stromerzeuger verstoße nicht gegen das Grundgesetz, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

