Auf Baustelle erteilter Zusatzauftrag ist unwiderruflich.
Wien. Nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetz haben Verbraucher bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden, im Normalfall ein Rücktrittsrecht. Und zwar für 14 Tage, wobei sich die Frist um zwölf Monate verlängert, wenn der Unternehmer den Verbraucher nicht korrekt über dieses Recht informiert hat.

