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Falsch erkundigt, falsch geparkt: Strafe fällig

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/137Die Presse - Recht 2018, 15 Heft 15 v. 9.4.2018

Nicht entschuldigt. Nur Erkundigung bei zuständiger Behörde kann von Strafbarkeit befreien, sagt der VwGH.

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