Kostenklausel in kleinerer Schrift kann erlaubt sein.
Wien. Wie klein gedruckt darf das Kleingedruckte sein? Damit hatte sich kürzlich der OGH zu befassen (6Ob203/17x). Es ging um ein Expos´e, das eine Immobilienmaklerin an Kaufinteressenten schickte, die Verbraucherstatus hatten. Unmittelbar unter dem Kaufpreis für die Liegenschaft waren die Nebenkosten angeführt, unter anderem die Vermittlungsprovision. Und zwar in kleinerer Schrift als der Rest des Textes.

