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Einzimmerwohnung ist kein häusliches Büro

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2018/126Die Presse - Recht 2018, 17 Heft 13 v. 29.3.2018

VwGH. Steuerberaterin darf Reinigungskosten für ihr Büro zu Hause absetzen, die Raumkosten jedoch nicht.

Wien. Selbstständige, die (auch) zu Hause arbeiten, versuchen in der Regel die Aufwendungen fürs häusliche Arbeitszimmer in ihrer Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgabe geltend zu machen. Allerdings nicht immer mit Erfolg, wie ausgerechnet eine Steuerberaterin kürzlich zur Kenntnis nehmen musste.

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