vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Waffe (zu) gut verwahrt, Genehmigung entzogen

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/119Die Presse - Recht 2018, 14 Heft 13 v. 26.3.2018

Unverlässlich. Weil ein Mann die Waffe erst nicht fand und sie für gestohlen hielt, verliert er sie nun wirklich.

[Feature: Reuters/Heinz-Peter Bader]

Wer nicht weiß, wo die Waffe ist, verliert die Berechtigung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!