RechtspanoramaDie Presse - Recht 2018/119Die Presse - Recht 2018, 14 Heft 13 v. 26.3.2018
Unverlässlich. Weil ein Mann die Waffe erst nicht fand und sie für gestohlen hielt, verliert er sie nun wirklich.
[Feature: Reuters/Heinz-Peter Bader]
Wer nicht weiß, wo die Waffe ist, verliert die Berechtigung.