Unionsrecht. Bei den ÖBB werden Vordienstzeiten, die man vor dem 18. Geburtstag absolviert hat, nur anerkannt, wenn man bei einem öffentlichen Eisenbahnunternehmen tätig war. Laut EuGH ist das EU-konform.
Unionsrecht. Bei den ÖBB werden Vordienstzeiten, die man vor dem 18. Geburtstag absolviert hat, nur anerkannt, wenn man bei einem öffentlichen Eisenbahnunternehmen tätig war. Laut EuGH ist das EU-konform.
