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Massagen in der Apotheke? Laut Gericht nicht erlaubt

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/112Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 8 v. 23.2.2017

VwGH. Nein zu breitem Zusatzangebot in Apotheke.

Wien. Welche Zusatzdienstleistungen dürfen Apotheker anbieten? Damit befasste sich vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Beantragt worden war die Bewilligung einer Apotheke samt Beratungsraum. In diesem sollten jedoch nicht nur Beratungsgespräche, sondern auch Dermokosmetik, Massagen und Ayurveda angeboten werden.

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