Handelsgericht. Sky muss täuschende Werbung auf der Homepage unterlassen.
Wien. Der VKI brachte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums wegen irreführender Geschäftspraktiken eine Unterlassungsklage gegen den Privatsender Sky ein.
Mit Erfolg. Das Handelsgericht Wien verpflichtete das Unternehmen, es zu unterlassen, auf seiner Homepage den Eindruck zu erwecken, es würde im Rahmen eines Angebots auf die Aktivierungsgebühr verzichten. Etwa durch Hinweise wie: "Nur jetzt! EUR 0 statt EUR 59 Aktivierungsgebühr", "Jetzt Aktivierung GRATIS!", "Aktivierung EUR 0" oder sinngleichen Ankündigungen.

