OGH. Holzfenster durch Kunststoff zu ersetzen, zählt zur ordentlichen Verwaltung des Hauses.
Wien. In einem Wohnungseigentumshaus sollten schadhafte Holzkastenfenster und Balkontüren ausgetauscht werden. Dass sie kaputt waren, stand außer Streit – trotzdem landete der Fall vor Gericht. Denn über die Details der Sanierung waren sich nicht alle Wohnungseigentümer einig.

