Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2017/555Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 51 v. 21.12.2017
[AFP]
Ungeplante Urlaubsverlängerung, weil der Flug ausfällt: Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt für die Fehlzeit der Gehaltsanspruch aufrecht.