Pensionsabrechnung. Weil Innsbruck ihm drei Monate lang je 1,38 Euro vom Ruhebezug abgezogen hatte, klagte ein pensionierter Beamter die Stadt beim Verfassungsgerichtshof. Und bekam recht, weil die gesetzliche Grundlage fehlte.
Pensionsabrechnung. Weil Innsbruck ihm drei Monate lang je 1,38 Euro vom Ruhebezug abgezogen hatte, klagte ein pensionierter Beamter die Stadt beim Verfassungsgerichtshof. Und bekam recht, weil die gesetzliche Grundlage fehlte.
