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Beamter klagte bei Höchstgericht 4,14 Euro ein

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2017/548Die Presse - Recht 2017, 11 Heft 51 v. 18.12.2017

Pensionsabrechnung. Weil Innsbruck ihm drei Monate lang je 1,38 Euro vom Ruhebezug abgezogen hatte, klagte ein pensionierter Beamter die Stadt beim Verfassungsgerichtshof. Und bekam recht, weil die gesetzliche Grundlage fehlte.

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