Steuerrecht. Kapitalgesellschaften sollten, bevor sie Gewinne an Mutterfirmen ausschütten, ihre sogenannten Evidenzkonten aufarbeiten – auch wenn das mühsam ist. Sonst drohen steuerliche Nachteile.
Steuerrecht. Kapitalgesellschaften sollten, bevor sie Gewinne an Mutterfirmen ausschütten, ihre sogenannten Evidenzkonten aufarbeiten – auch wenn das mühsam ist. Sonst drohen steuerliche Nachteile.
