Wien. Wenn Beziehungen im trauten Heim gewalttätig werden, kann die Polizei zum Schutz des Opfers schnell wirksame Notmaßnahmen ergreifen: gegen den Täter eine Wegweisung aussprechen, verbunden mit einem Betretungsverbot, sodass er nicht gleich wiederkommt. Damit kann sie allerdings auch den Falschen treffen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Wien zeigt.

