Wien. Wovon hängt ab, ob jemand, der für einige Zeit im Ausland arbeitet, auch in Österreich steuerpflichtig bleibt? Auf diese Frage gab jüngst der Verwaltungsgerichtshof erneut Antwort (Ra 2016/15/0008). Ein Mann verließ für 18 Monate Österreich und arbeitete während dieser Zeit in den USA. Nach dieser Zeit wollte er zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren. Seine Eigentumswohnung in Österreich behielt er und vermietete sie auch nicht.

