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Grundbuchsgebühr könnte vor EU-Höchstgericht fallen

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2017/524Die Presse - Recht 2017, 13 Heft 49 v. 4.12.2017

Wien. Als die österreichischen Notare neulich ihre Wünsche an die kommende Regierung präsentierten, war einer ihrer Punkte eine Reduktion der Grundbuchsgebühren. Diese stünden oft in keinem Verhältnis zu den Leistungen des Gerichts, eine Herabsetzung oder Deckelung könne Bürger und Unternehmen essenziell entlasten, sagten die Notare. Sie sind mit ihrer Einschätzung nicht allein: Bedenken gegen die jetzige Form der Grundbuchsgebühren kommen jetzt auch von überraschender, nämlich europarechtlicher Seite.

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