Ein Strafgefangener einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein hat eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erwirkt, für die ihm wohl alle Gefangene deutscher Gefängnisse sehr dankbar sein werden.
Konkret empörte ihn, dass ihm das Telefonieren in der Strafanstalt so teuer kam. Das Insassentelefonsystem wurde nämlich von einem privaten Telekommunikationsanbieter betrieben, mit dem das Land einen langfristigen Vertrag abgeschlossen hatte. Im Juni 2015 hob der Anbieter die Tarife an, was für den Mann erheblich höhere Telefonkosten mit sich brachte.

