Höchstgericht sieht zu viel Müll als Eheverfehlung.
Wien. Eheleute haben grundsätzlich zusammen zu wohnen. Wer auszieht, begeht eine Eheverfehlung, die nicht nur eine Scheidung auslösen, sondern auch unterhaltsrechtliche Nachteile mit sich bringen kann. Aber wann ist es nicht mehr zumutbar, mit einem Partner zusammen zu wohnen, sodass der andere ausziehen und auf Scheidung klagen kann?

