Gleichbehandlung. Von Stellenangeboten darf sich niemand diskriminiert fühlen.
Wien. Jobs müssen nach dem Gleichbehandlungsgesetz diskriminierungsfrei ausgeschrieben werden. Die Formulierungen müssen so sein, dass sich niemand etwa aufgrund seines Geschlechts, seines Alters, seiner Hautfarbe oder seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt fühlt. Folgende Ausschreibungen beurteilten Behörden als rechtswidrig:

