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Economist: WirtschafstrechtDie Presse - Recht 2017/489Die Presse - Recht 2017, 19 Heft 45 v. 9.11.2017

Handel: Stichtag für Arbeit am 8. Dezember

Für Einzelhändler, die am 8. Dezember ihr Geschäft offen halten wollen, läuft morgen, Freitag, eine wichtige Frist ab: Wollen sie an diesem Tag Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie ihnen das bis spätestens 10. November mitteilen. Die Mitarbeiter müssen dem aber nicht Folge leisten: Innerhalb einer Woche ab Erhalt der Mitteilung können sie die Arbeit an diesem Tag ablehnen. Daraus darf ihnen kein Nachteil entstehen.

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