Beide wollten die Form ihrer Ware schützen lassen. Der BGH lässt das zu.
Wien. Um Süßes ging es gestern beim deutschen Bundesgerichtshof. Konkret um Schokolade von Ritter Sport und Traubenzucker von Dextro Energy. Beide Firmen hatten die markante Form ihrer Waren als Marke registrieren lassen, Konkurrenten gingen dagegen vor. Und erreichten, dass das Bundespatentgericht die Löschung der Marken anordnete.

