Tätigkeit als Sachwalter ist nur schwer zurückzulegen.
Wien. Auch wenn man die Sachwalterschaft über einen schwierigen "Kunden" gerne abgeben möchte, ist das nicht so leicht. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH).
"Lediglich verbalaggressives Verhalten der Betroffenen bewirkt noch nicht die Unzumutbarkeit der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt", betonten die Höchstrichter. Überhaupt müsse man als Sachwalter damit leben können, dass der Besachwaltete wie in diesem Fall "erkennbar der Meinung ist, keines Sachwalters zu bedürfen". Eine Umbestellung des Sachwalters setze nämlich voraus, dass das Wohl des Betroffenen eine derartige Maßnahme erfordere. Wenn dessen Widerstand aber unabhängig von der Person des Sachwalters bestehe, würde auch eine Umbesetzung nichts bringen.

