vorheriges Dokument
nächstes Dokument

THERAPIE DER WOCHE

Economist: WirtschaftsrechtJudith HechtDie Presse - Recht 2017/443Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 41 v. 12.10.2017

Ein Zeckenbiss hatte für einen 40-jährigen, türkischstämmigen Mann sehr unangenehme Folgen: er erkrankte an Borreliose.

Deshalb reiste er in seine Heimat und ließ sich dort wegen der schmerzhaften Symptome behandeln. Nach seiner Rückkehr legte er seiner Krankenkassa in Deutschland zahlreiche Rechnungen vor und beantragte deren Erstattung. Die hatte für sein Ansinnen kein Verständnis und lehnte jede Zahlung ab: Borreliose sei eine Krankheit, die auch in Deutschland behandelt werden könne. Es sei auch kein Notfall vorgelegen, der eine Therapie in der Türkei gerechtfertigt hätte. Und er habe verabsäumt, ein Ansuchen für eine Behandlung im Ausland vorweg zu stellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!