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Schock in Lok: ÖBB müssen nicht zahlen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2017/427Die Presse - Recht 2017, 14 Heft 40 v. 2.10.2017

Wien. Müssen die ÖBB eine Stelle besser absichern, wenn bekannt ist, dass das Gleis dort oft illegal überquert wird? Diese Frage galt es zu klären, nachdem ein ÖBB-Mitarbeiter seinen Konzern geklagt hatte.

Der Triebfahrzeugführer bewegte sich mit 60 km/h in Richtung Bahnhofsbereich. Plötzlich musste er eine Schnellbremsung hinlegen, um einen ÖBB-Pensionisten nicht zu überfahren. Dieser war gerade aus der Betriebskantine gekommen und hatte nichts dabei gefunden, die Gleise trotz Verbots auf Höhe des Gebäudes für Verschubmitarbeiter zu überqueren. Der Zugführer konnte die Kollision mit einer Schnellbremsung gerade noch abwenden, er erlitt aber einen Schock. Vor Gericht forderte der Mann von den ÖBB Schmerzengeld und den Ersatz des Verdienstentgangs.

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