Mietrecht. Ein Mann, der nachts schrie und Hausbewohner beschimpfte, darf gekündigt werden. Auch wenn der Mieter unzurechnungsfähig ist.
Wien. Wenn ein Mieter sich gegenüber anderen Hausbewohnern rücksichtslos benimmt, kann er gekündigt werden. Handelt jemand wegen einer Erkrankung so, hat er zwar bessere Chancen, seine Wohnung behalten zu dürfen, doch auch hier hat das Verständnis Grenzen, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

