Verfassungsgerichtshof. Hohe Strafen durch die FMA könnten bald Geschichte sein.
Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft, ob die Finanzmarktaufsicht (FMA) weiterhin so hohe Geldstrafen verhängen darf wie derzeit vorgesehen. Oder ob das der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit überlassen werden muss. Bei einer rund dreistündigen öffentlichen mündlichen Verhandlung am Dienstag ging es um die Argumente für und wider.

