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Gesetzesprüfung: Geht Strafbefugnis der FMA zu weit?

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2017/433Die Presse - Recht 2017, 18 Heft 40 v. 5.10.2017

Verfassungsgerichtshof. Hohe Strafen durch die FMA könnten bald Geschichte sein.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft, ob die Finanzmarktaufsicht (FMA) weiterhin so hohe Geldstrafen verhängen darf wie derzeit vorgesehen. Oder ob das der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit überlassen werden muss. Bei einer rund dreistündigen öffentlichen mündlichen Verhandlung am Dienstag ging es um die Argumente für und wider.

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